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»Kleinster gemeinsamer Nenner«

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat sich zum Regierungsentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes geäußert. In dem Gesetzentwurf sind auch Regelungen zum Gemeinnützigkeitsrecht enthalten.

Der vorliegende Regelungsinhalt werde der im Koalitionsvertrag vereinbarten Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts noch nicht gerecht, so der Verband. Der Regierungsentwurf greife lediglich zwei wesentliche Aspekte auf.

Klarstellung zur gelegentlichen tagespolitischen Stellungnahme

Der Bundesverband begrüßt ausdrücklich die gesetzliche Klarstellung, dass steuerbegünstigte Organisationen nun gelegentlich zu aktuellen politischen Themen außerhalb der eigenen Satzungszwecke Stellung nehmen dürfen, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu riskieren. Der Regierungsentwurf bleibe jedoch die gesetzliche Klarstellung zur politischen Betätigung innerhalb der Satzungszwecke – wie ausdrücklich im Koalitionsvertrag vereinbart – schuldig.

Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung

Mit der ersatzlosen Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung gehe demgegenüber ein völlig überraschender Paradigmenwechsel einher, dessen möglicher Beitrag zur Bürokratieentlastung nur auf den ersten Blick trage. Der Folgewirkungen für die Governance aller gemeinnützigen Organisationen sei sich das federführende Bundesministerium der Finanzen offenbar nicht bewusst. Aus verfassungsrechtlicher Sicht würden die bestehenden Regelungen den Rechtfertigungszusammenhang zwischen dem staatlichen Verzicht auf Steuern und dem zivilgesellschaftlichen Beitrag zum Gemeinwohl gewährleisten. Zudem würde eine missbräuchliche Akkumulation von Mitteln verhindert werden.

Ergänzungen erforderlich

Entsprechend sieht der Bundesverband noch Bedarf am Fachaustausch mit den Dachverbänden und der Finanzverwaltung und erachtet Ergänzungen im parlamentarischen Verfahren für erforderlich. Denn im Koalitionsvertrag sei – neben einer Klarstellung zur politischen Betätigung – auch die Entlastung des Ehrenamts von Bürokratie und möglichen Haftungsrisiken vereinbart sowie die Beseitigung umsatzsteuerrechtlicher Hürden für Sachspenden ("Spenden statt Vernichten"). Auch grenzüberschreitende Kooperationen sollten erleichtert werden.

(BV Dt. Stiftungen / STB Web)

Artikel vom 04.08.2024

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