Stellungnahme der Verbände zu geplanten Regeln zum Stiftungsregister
Zum 1. Januar 2026 startet das zentrale Stiftungsregister beim Bundesamt für Justiz. Dieses soll für mehr Vertrauen und Transparenz sorgen. Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für eine Verordnung zum Betrieb des Stiftungsregisters haben die Verbände Stellung genommen.
Grundsätzlich begrüßen der Bundesverband Deutscher Stiftungen und der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft die Einführung des Stiftungsregisters und auch den Entwurf für eine Verordnung zum Betrieb des Stiftungsregisters.
Die vorgeschlagenen Regelungen seien eine gelungene Ergänzung zu den gesetzlichen Regelungen zum Stiftungsregister im BGB und zum Stiftungsregistergesetz dar und sollten verabschiedet werden. Die Einführung eines Stiftungsregisters sei außerdem eine längst überfällige Reaktion auf die seit Jahrzehnten vom gesamten Stiftungssektor geforderte Schaffung eines öffentlichen Registers mit rechtlicher Publizitätswirkung. Denn bisher sei es Stiftungsvorständen nicht möglich, sich als vertretungsberechtigtes Organmitglied gegenüber Vertragspartnern wie Banken zu legitimieren.
Bei einigen Regelungen sehen die Verbände dennoch Nachbesserungsbedarf. Diesen haben sie in einer gemeinsamen Stellungnahme ausführlich dargestellt. Zudem sollte die Eintragung des Stiftungszwecks als Pflichtangabe mit aufgenommen und eine Kennzeichnung als kirchliche Stiftung vorgenommen werden. In der Stiftungsregistergebührenverordnung sollten Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände eingeführt werden. Dies sei insbesondere für kleinere Stiftungen von Bedeutung.
(BV Dt. Stiftungen / STB Web)
Artikel vom 29.08.2024