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Steuerberatung für gemeinnützige Organisationen aller Art

Vereine, Stiftungen, gGmbHs,...

Die Mandanten und ihre persönliche individuelle Beratung stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Für die bestmöglichen Lösungen prüfen wir alle Sachverhalte bei der steuerlichen Gestaltung für gemeinnützige Organisationen - Für exzellente Ergebnisse denken wir auch „gegen den Strich“.

 

Wir legen besonderen Wert darauf, die Mandanten und ihr Anliegen genau zu verstehen, um die beste steuerliche Lösung zu finden. Ein persönlicher Ansprechpartner, der die Bedürfnisse und Ziele des jeweiligen Mandanten genau kennt, berät dabei aktiv und zukunftsorientiert über die aktuellen Fragestellungen hinaus. 

 

Ein Auszug unserer Leistungen

  • Beratung beim Aufbau von gemeinnützigen Organisation und allen damit verbundenen Fragen
  • Prüfung von Jahresabschlüssen oder Jahresrechnungen
  • Erstellung und Gestaltung der optimalen Steuer für gemeinnützige Organisationen
  • Wissen, Informationen, Checklisten und Muster-Formulare stehen hier für Sie bereit.

Am Beispiel von Vereinen...

 

Für Vereine ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit das zentrale Thema. Abgesehen von den steuerlichen Vorteilen ist sie wichtig, um Zuschüsse zu erhalten. Bei Verletzungen der Regeln, kann die Gemeinnützigkeit für das jeweilige Kalenderjahr aberkannt werden – auch bis zu zehn Jahre rückwirkend, bei besonders gravierenden Verstößen. 

 

  • Satzung stimmt nicht mit der Mustersatzung der Finanzverwaltung überein
  • Mitglieder bekommen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins
  • Die dubiosen „Schwarzen Kassen“…
  • Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung werden missachtet
  • Zu hohe Beiträge 
  • Verluste in der Vermögensverwaltung sowie im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
  • Vergütungen für den Vorstand ohne entsprechende Satzungsgrundlage
  • Spendenbescheinigungen werden aus Gefälligkeit ausgestellt
  • Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden nicht abgeführt 
  • Satzungsfremde  Zwecke werden verfolgt

 

 

*Quelle §§ 51 ff. Abgabenordnung; Anwendungserlass Abgabenordnung zu §§ 51 ff. AO

 

 

Hinweis: Die hier veröffentlichten Informationen wurden von uns mit größter Sorgfalt überprüft. Dennoch sind die Gesetze und Regelungen einem stetigen Wandel unterworfen. 

Unsere Leistungen im Überblick

  • Klärung bei grundsätzlichen Fragen zur Gemeinnützigkeit
  • Beratung bei der Errichtung gemeinnütziger Organisationen und der Rechtsformwahl (Verein, Kapitalgesellschaft, Stiftung, Genossenschaft)
  • Überprüfung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen und deren Abstimmung mit dem Finanzamt
  • Laufende Beratung von gemeinnützigen Organisationen zu erbrechtlichen Fragen von Spendern und gemeinnützigen Organisationen zu Schenkungen, Todesfallbegünstigungen und Nachlassabwicklung
  • Beratung und Unterstützung bei der Rücklagenbildung
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Umsatzsteuerliche Beratung, insbesondere hinsichtlich der Anwendung von Befreiungsvorschriften
  • Steuerliche Beratung bei der Abgrenzung und Zuordnung der Tätigkeiten in die verschiedenen Sphären (Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) - Beispiel: Sphärenrechnung
  • Beratung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Spenden und Sponsoring
  • Umstrukturierung und Verschmelzung von gemeinnützigen Körperschaften
  • Beratung bei Verlust der Gemeinnützigkeit (Mittelfehlverwendung oder nicht satzungsgemäße Tätigkeiten)
  • Liquidation von gemeinnützigen Körperschaften

 

  • Pflicht- und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Verwendungsnachweisprüfungen
  • Prüfung des internen Kontrollsystems
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Spendenverwendung
  • Prüfungen nach § 53 HGrG

 

Hier erfahren Sie mehr über unsere Prüfungsleistungen.

 

  • Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen
  • E-Bilanzen für gemeinnützige Körperschaften
  • Mittelverwendungsrechnung(en)

 

Ihr persönlicher Kontakt

Lothar Boelsen

E-Mail schreiben

Tel: +49 351 254 77-0