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Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

In einem offenen Brief an das Bundesjustizministerium fordern 16 zivilgesellschaftliche Organisationen einen Neustart bei der Setzung von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wurde mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weiterentwickelt und wird mit den dazugehörigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verbindlich und standardisiert werden.

Fehlende Ausgewogenheit bei der Stakeholderbeteiligung

In dem offenen Brief wird kritisiert, dass sich Deutschland in dem europäischen Fachgremium, das die Standards ausarbeitet, an den entscheidenden Stellen über das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) beteiligt. Das DRSC soll deutsche Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Standards unterstützen. In diesem von Großunternehmen finanzierten Verein gebe es keine ausreichende Beteiligung von relevanten Interessengruppen, so die Kritik von Organisationen wie dem Naturschutzbund Deutschland, dem Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft oder dem Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre.

Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), das die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen seit rund drei Jahrzehnten wissenschaftlich begleitet, unterstützt den Vorstoß und weist darauf hin, dass eine breite Stakeholderbeteiligung bei der Standardentwicklung essenziell ist, um Unabhängigkeit sicherzustellen und Interessenkonflikten vorzubeugen.

Unternehmensberichterstattung wichtiger Baustein

"Unternehmensberichterstattung ist ein wichtiger Baustein der Nachhaltigkeitstransformation der Wirtschaft: Indem ein Unternehmen seine Nachhaltigkeitsleistung transparent macht, wird sichtbar, wie diese zur Erreichung internationaler, europäischer und nationaler Nachhaltigkeitsziele beiträgt. Stakeholderbeteiligung hat im Nachhaltigkeitsreporting eine lange Geschichte. Unternehmen, die es mit der Transparenz ernst meinen, legen darauf eine hohe Priorität." kommentiert IÖW-Forscher Dr. Christian Lautermann.

Perspektivenvielfalt gefordert

Umso mehr müsse jetzt – wenn erstmals verbindliche Standards für Nachhaltigkeitsreporting entwickelt werden – auf eine Perspektivenvielfalt geachtet werden. Es sei essenziell, die Erfahrung und das Fachwissen von Interessengruppen wie Umweltverbänden, Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen oder Verbraucherschutzorganisationen einzubinden. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Standards unabhängig entwickelt werden und dass Interessenkonflikten vorgebeugt wird.

Weiterführende Informationen

(IÖW / STB Web)

Artikel vom 29.03.2024

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