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Steuerfreie Prämien bei Medaillengewinn

Am 12. Juni 2026 hat der Bundesrat eine Regelung beschlossen, nach der bestimmte Prämien für Platzierungen bei Olympischen und Paralympischen Spielen von der Einkommensteuer befreit werden.

Die Regelung wurde im Rahmen von Änderungen im Steuerberatungsgesetz verabschiedet. Der entsprechende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen wurde zuvor im Bundestag durch den Finanzausschuss dahingehend ergänzt, dass 

  • Prämien, die für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen unmittelbar aus den Haushaltsmitteln der Länder gezahlt werden,
  • sowie Prämienzahlungen gemeinnütziger Organisationen

steuerfrei gestellt werden.

Die Steuerbefreiung für Prämien der Stiftung Deutsche Sporthilfe besteht bereits seit 2025. Durch die Neuregelung wird die Regelung in § 3 Nummer 73 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf vergleichbare gemeinnützige Organisationen der Länder sowie auf entsprechende Leistungen aus Haushaltsmitteln der Länder erweitert.

Weiterführende Informationen:

Gesetzesbeschluss Bundestag

(Bundesrat / STB Web)

Artikel vom 12.06.2026

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